
Fordern Sie hier direkt ihren individuellen Versicherungs-vorschlag für die Pflichtversicher- ung an. |
Fordern Sie hier direkt ihren individuellen Versicherungs-vorschlag an. |
 |

   |
Viele unserer Deckungsbesonderheiten wurden anfangs von Mitbewerbern belächelt und sind heute dennoch zum Standard geworden. Unsere Pionierarbeiten sind teilweise Meilensteine in der Entwicklung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für deutsche Vermittler: Die erstmalige Ausdehnung der Vermittlungstätigkeit auf betriebwirtschaftliche Beratungen (1989), der erstmalige konzeptionelle Verzicht auf einen Gebührenselbstbehalt im Finanzdienstleistungsbereich (1994), die Einführung der damaligen claims made Deckung für deutsche Versicherungsvermittler (1998), die erste Deckung auf Basis der Verstoßtheorie mit deutschem Risikoträger und unbegrenzter Rückwärtsversicherung (2001), eine umsatzbezogene Tarifgestaltung (2001), die günstige eigenständige Absicherung von selbständigen Untervermittlern (2002) oder etwas aktueller unsere marktführende Deckung im Bereich der Vermittlung von Produkten der betrieblichen Alterserversorgung (2005/2006).
Auch unsere aktuellen Ausarbeitungen zur Streichung bzw. Einschränkung der praxisfremden Verwandtenklausel (2008/2009) oder der Mitversicherung von Vertretungsfunktionen sind deckungsrechtlich von wichtiger Bedeutung und führen dazu, die seit Jahrzehnten unveränderten Allgemeinen Bedingungen (AVB) auf die Bedürfnisse eines Vermittlers zuzuschneiden.
Wir scheuen uns keinesfalls davor, durchdachte Besonderheiten anderer Anbieter zu übernehmen. Häufig ist dieses allerdings nicht der Fall und so haben wir beispielsweise keinen Anlass gesehen, eine Tätigkeit im „Internet“ o. ä. analog anderer Anbieter ausdrücklich mitzuversichern, dann jedoch im gleichen Atemzug Viren, Trojaner oder sog. Würmer auszuschließen. Solche angeblichen „Einschlüsse“ führen nur dazu, dass der Versicherungs-schutz in Wirklichkeit eingeschränkt wird.
Unsere Kunden haben genau erkannt, dass es in dieser existenziell wichtigen Sparte durchaus Sinn macht, den eigenen Versicherungsschutz einem Fachmakler zu überlassen, zumal die fehlende Courtage durch günstigere Konzeptprämien kompensiert wird.
Füllen Sie einfach das Formular "Risikoanalyse" aus und schicken es uns zu. Sie erhalten sodann umgehend den für Sie optimale Versicherungsvorschlag zu Pflichtversicherung.
|
 
Die bewährte John-Deckung für Versicherungsvermittler, insbesondere Versicherungsmakler. Mit der marktführenden Deckung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung inzwischen schon der Klassiker und die Nr. 1 unter den Deckungskonzepten für Versicherungsvermittler.
|
Die spezielle John-Coverdeckung für Versicherungsvermittler, die auch im Bereich der Kapitalanlagen tätig sind. Mit Pauschaldeckung für geschlossene Fonds, Sideletter zu den Deckungsvoraussetzungen und zwei integrierten Excedentendeckungen sowie den zusätzlich vereinbarten Bedingungen für Unternehmensberater, der „Mercedes“ unter den Deckungskonzepten für Finanzdienstleister.
|
|
|
|
|